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Adressbestätigung für deinen Kartenakzeptanz-Vertrag

Neben Ausweis und Handelsregisterauszug brauchen wir für deinen Vertrag mit TeleCash byFiserv eine aktuelle Adressbestätigung. Hier erfährst du, warum das gesetzlich vorgeschrieben ist, welche Dokumente wir akzeptieren und was mit deinen Unterlagen passiert.

LIES DAS ZUERST

Drei Punkte, die deine Aktivierung entscheiden

WORUM ES GEHT

Warum für deinen Schweizer Betrieb deutsches Recht gilt

Läuft dein Vertrag über TeleCash byFiserv, werden deine Kartenzahlungen von Bad Homburg in Deutschland aus abgewickelt. TeleCash steht als Zahlungsdienstleister unter der Aufsicht der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und muss nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG) jeden Vertragspartner identifizieren, bevor die Geschäftsbeziehung beginnt. Ob dein Betrieb in Deutschland oder in der Schweiz sitzt, spielt dabei keine Rolle.

Nach § 11 Abs. 4 GwG muss bei Unternehmen die Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung erhoben werden, bei natürlichen Personen die Wohnanschrift. Das betrifft also sowohl deinen Betrieb als auch die Person, die den Vertrag unterschreibt. § 12 GwG regelt, anhand welcher Dokumente diese Angaben überprüft werden. Weil sich die Adresse mit den üblichen Schweizer Unterlagen nicht immer belegen lässt, brauchen wir dafür einen zusätzlichen Nachweis.

HINTERGRUND

Warum Ausweis und Handelsregisterauszug nicht reichen

VORBEREITUNG

Welche Nachweise wir akzeptieren

Schick uns bitte eines der folgenden Dokumente. Es muss auf deinen Namen oder deine Firma lauten und darf nicht älter als drei Monate sein.

  • Wohnsitzbestätigung deiner Gemeinde (Einwohnerkontrolle)
  • Strom-, Gas-, Telefon- oder Internetrechnung
  • Bank- oder PostFinance-Kontoauszug mit vollständiger Adresse
  • Für den Geschäftsstandort: Mietvertrag der Geschäftsräume oder eine Rechnung, die auf deine Firma und die Standortadresse lautet
DATENSCHUTZ

Was mit deinen Unterlagen passiert

Wir verwenden deine Unterlagen ausschliesslich für die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung und behandeln sie vertraulich. Nach § 8 Abs. 4 GwG werden sie mindestens fünf Jahre aufbewahrt, gerechnet ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endet. Wie wir mit deinen Daten insgesamt umgehen, findest du in unserer Datenschutzerklärung für Händler.

Rechtsgrundlagen

Unsicher, ob dein Dokument passt?

Hier findest du alle Infos noch einmal kompakt als Merkblatt. Wenn dein Dokument älter als drei Monate ist, auf einen anderen Namen lautet oder du keinen der genannten Nachweise hast, melde dich, bevor du etwas einschickst. Wir klären mit dir, was in deinem Fall funktioniert.

Die Identifizierungspflicht ergibt sich aus dem deutschen Geldwäschegesetz und gilt für Verträge, die über TeleCash byFiserv abgewickelt werden. SwiPay vermittelt den Vertrag als unabhängiger Acquiring-Partner. Diese Seite ist Teil des SwiPay-Hilfecenters und ersetzt keine Rechtsberatung.